Bodenschutz, Schadstofffreiheit des Bodens.
Auf dem vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Areal der Bahnhofstraße 30 erfolgte ein vollständiger Rückbau der Gebäudesubstanz sowie ein weitgehender Rückbau der darunterliegenden teils ölhaltigen Auffüllung.
Zum Nachweis des Sanierungserfolgs bzw. der Schadstofffreiheit wurden im rückgebauten Bereich Sohlproben entnommen und auf die relevanten Schadstoffgehalte untersucht.
Bei der ersten Sohlprobenahme am 19.07.2016 wurde in zwei Teilbereichen keine hinreichende Schadstofffreiheit erreicht, so dass zusätzliche Aushubarbeiten veranlasst wurden. Mit der zweiten Sohlprobenahme am 26.07.2016 und den nachfolgenden Analysen kann belegt werden, dass für das Grundstück eine hinreichende Schadstoffsanierung erfolgt ist. Von dem Grundstück geht nachweisbar keine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser und den Wirkungspfad Boden-Mensch aus.
Damit sind hinsichtlich des Weiteren vorsorgenden Bodenschutzes keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Quelle: Auszug aus den umwelttechnischen Bericht, ifb Eigenschenk GmbH, Dipl. Geologe Dr. Roland Kunz, 29.07.2016